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Leitbild des Netzwerks der Dienste zur betrieblichen Inklusion

Anker und Visionen des Netzwerkes

Den Grundsatz unserer Arbeit und die Leitlinie für alle Dienste zur betrieblichen Inklusion bildet die UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK). Der Fokus unserer Arbeit ist das Vorantreiben der beruflichen Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderung. Um dies zu erreichen, möchten wir mit einer inklusiven Jobvermittlung die Akzeptanz und Gewichtung von Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt stärken.

Mit dem Zusammenschluss der Dienste zur betrieblichen Inklusion leisten wir ebenso unseren Teil zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes (BTHG).

Als Netzwerk unterstützen wir unsere Mitglieder dabei die Akzeptanz, Offenheit und Wahrnehmung von Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt und bei Arbeitgebenden zu stärken. Mit der Zusammenarbeit im Netzwerk haben wir die konstruktive Weiterentwicklung der Arbeitswelt im Bereich Inklusion zum Ziel.

Werte und Leitlinien des Netzwerkes

Die Dienste der betrieblichen Inklusion stehen für ganzheitliche, individuelle und personenzentrierte Jobvermittlung von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

Ziel ist es dieser Personengruppe das Wunsch- und Wahlrecht einzuräumen und einen selbstbestimmten Weg im Arbeitsleben zu ermöglichen.

Das Angebot der Dienste zur betrieblichen Inklusion soll niederschwellig und kostenfrei sein.

In Art und Weise der Beratung und dem Vorgehen sind die Mitglieder des Netzwerkes frei, dadurch haben alle die Möglichkeit von Diversität und unterschiedlichen Sichtweisen zu profitieren.

Mit dem Netzwerk als gemeinsamen Nenner der Dienste zur betrieblichen Inklusion ist es unser Ziel diese Werte und Normen unserer Mitglieder zu schützen und zu stärken.

Die Individualität des Einzelnen spielt eine zentrale Rolle in der Beratung und Jobvermittlung und um diese zu wahren, arbeiten die Dienste mit verschiedenen Leistungs- und Kostenträgern zusammen. Eine enge Kooperation mit diesen Leistungs- und Kostenträgern ermöglicht es den Diensten unsere Klient*innen bestmöglich zu beraten.

Neben der individuellen Beratung verpflichten sich die Dienste nach bestem Wissen und Gewissen zu einer ganzheitlichen Beratung. Folgen, Herausforderungen und Chancen der jeweiligen Optionen werden herausgearbeitet und den Klient*innen veranschaulicht.

Ein essentieller Teil des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Auch für die Dienste zur betrieblichen Inklusion ist dies ein zentraler Pfeiler der Arbeit.

Sie stehen für eine personenzentrierte Beratung und somit für die individuelle Aufteilung und Beantragung der möglichen Unterstützungen unserer Klient*innen. Je nach Gegebenheit, Wünschen und Anforderungen schnüren die Dienste zur betrieblichen Inklusion das passende Leistungspaket für ihre jeweiligen Klient*innen.

Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass jedem unserer Klient*innen unterschiedliche Optionen aufgezeigt werden sollen. Für die Wahl der passenden Option nehmen die Dienste zur betrieblichen Inklusion eine Lotsenfunktion ein und verpflichten sich dazu, die Klient*innen von der Wahl bis zur Umsetzung zu begleiten.

Die Dienste zur betrieblichen Inklusion arbeiten ergebnisoffen und sind auf die Fähigkeiten, Möglichkeiten und Wünsche ihrer Klient*innen fokussiert.

Alle Teilnehmer des Netzwerkes bieten den Klient*innen eine kostenfreie Beratung an. Unsere Beratung soll dabei alle gesellschaftlichen Gruppen ansprechen und für jeden frei zugänglich sein.

Den Mitgliedern des Netzwerkes ist es freigestellt in welcher Art und Weise, in welchem Umfang oder auf welche Zielgruppe die Beratung ausgerichtet ist. So wird die Individualität der Dienste bewahrt und ein möglichst breites Beratungsspektrum gewährleistet.