Studienplätze im Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung
Ort, Frühester Beginn
Meißen, 01.09.2023Art der Beschäftigung
AusbildungArbeitszeit
Bei der Landesdirektion Sachsen sind zum 1. September 2023 7 Studienplätze im Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung mit anschließender Übernahme in den Dienst des Freistaates Sachsen im Rahmen einer Landesqualifizierungsmaßnahme für Menschen mit Schwerbehinderung an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum zu besetzen.
Bewerbung
- Bewerbungsschluss ist der 4. Juni 2023. Bewerben Sie sich bitte online unter https://www.hsf.sachsen.de/bewerberportal/studium/bewerbunglandesqualifizierungsmassnahme/.
- Zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung reichen Sie bitte einen Nachweis über den Grad und die Art Ihrer Schwerbehinderung bzw. über die Gleichstellung per E-Mail an auswahlverfahren@hsf.sachsen.de ein.
- Sobald Ihre Bewerbung online eingegangen ist, werden Sie in ein zweistufiges Auswahlverfahren einbezogen. Dieses beginnt mit einem schriftlichen Auswahltest am 9. Juni 2023, der an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum stattfindet.
- Mehr Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.hsf.sachsen.de/
Darüber hinaus erreichen Sie für weitere Fragen die Geschäftsstelle des Auswahlausschusses unter: Telefon: 03521 473-645, E-Mail: auswahlverfahren@hsf.sachsen.de. Ansprechpartner:
Wir bieten Ihnen
Aufbau des Studiums
- Der Bachelorstudiengang ist ein dualer, modular aufgebauter und interdisziplinär ausgerichteter Studiengang.
- Das Studium dauert insgesamt drei Jahre. Es gliedert sich in vier Semester Fachtheorie und zwei Semester Berufspraxis.
- Das fachtheoretische Studium findet an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) statt. Das berufspraktische Studium absolvieren Sie im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen.
- Jedes fachtheoretische Modul schließt mit einer Prüfung als Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Seminarleistung oder Projektleistung ab. Am Beginn des sechsten Semesters ist eine Bachelorarbeit anzufertigen, die zum Abschluss des Studiums zu verteidigen ist.
- Leistungen in Praxismodulen werden in einem Zeugnis ausgewiesen, in das auch die Bewertung eines Praxisberichts einfließt.
Abschluss des Studiums
- Die Hochschule verleiht den Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad „Bachelor of Laws“ (LL.B.).
- Gleichzeitig erwerben diese die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst.
- Nach erfolgreichem Studienabschluss werden Sie in den Dienst des Freistaates Sachsen übernommen.
Ihre Aufgaben
Inhalt des Studiums
- Inhaltlich liegt der Studienschwerpunkt auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften und dabei insbesondere auf dem Verwaltungsrecht sowie dem Privatrecht.
- Darüber hinaus beschäftigen Sie sich aber auch mit wirtschafts-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die für eine berufliche Tätigkeit unabdingbar sind, rundet das Studium ab.
Studienschwerpunkte
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Verfassungs- und Europarecht
- Privatrecht
- Kommunalrecht
- Leistungsverwaltung
- Finanzwirtschaft
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
- Verwaltungswissenschaften
- Sozialwissenschaften
- Eingriffsverwaltung
- Personalmanagement
- Verwaltungsinformatik
Weitere Informationen zum Aufbau und zum Inhalt des Studiums finden Sie unter Allgemeine Verwaltung (sachsen.de).
Ihr Profil
Zielgruppe
- Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Landesqualifizierungsmaßnahme für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte, die sich für die gehobene Sachbearbeitung und Aufgabenfelder im mittleren Management des öffentlichen Dienstes ausbilden lassen und die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung erwerben wollen.
- Im Rahmen des Studiums ist eine individuelle Betreuung, Barrierefreiheit auf dem Campus sowie die Koordination der Unterstützung durch Sozialleistungsträger, unter anderem bei der Beschaffung von Hilfsmitteln für das Studium oder der Unterbringung am Studienort Meißen, durch Beschäftigte der Hochschulverwaltung sichergestellt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Um eingestellt werden zu können, müssen Sie über eine abgeschlossene, zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung verfügen.
- Von der Bewerbung ausgeschlossen ist, wer bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Studium an der HSF Meißen oder einer anderen verwaltungsinternen Fachhochschule aufgenommen, abgeschlossen oder beendet hat.
Hinweise zu Zeugnissen
Die Ergebnisse folgender Zeugnisse werden in das zentrale Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze einbezogen:
- Für Schüler, die derzeit
- das Gymnasium besuchen: das Zeugnis der Klasse 11, 2. Halbjahr
- das Berufliche Gymnasium besuchen: das Zeugnis der Klasse 12, 2. Halbjahr
- die 2-jährige Fachoberschule besuchen: das Jahreszeugnis der Klasse 11, 2. Halbjahr
- eine Berufsfachschule besuchen und über eine Zusatzausbildung die Fachhochschulreife erwerben: das letzte Jahreszeugnis und die Bestätigung der Berufsfachschule über den Erwerb der FH-Reife.
- Für Bewerber, die bereits über die allgemeine bzw. Fachhochschulreife verfügen
- das Abschlusszeugnis mit der jeweiligen Zugangsberechtigung.
Weitere Informationen
- Im Unterschied zu anderen Hochschulen und Universitäten absolvieren Sie das Studium in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und erhalten ein Ausbildungsentgelt (die Ausbildungsbezüge betragen der-zeit 1.433,69 Euro zzgl. etwaiger Familienzuschläge). Sie werden daher nicht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum „eingeschrieben“, sondern im Ergebnis eines Auswahlverfahrens von der Landesdirektion Sachsen eingestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber, die auf Grund ihres Ergebnisses im schriftlichen Auswahltest in die engere Auswahl gezogen werden, erhalten eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Nach Abschluss der Gespräche entscheidet die Landesdirektion Sachsen, welche Bewerberinnen und Bewerber für das Studium am besten geeignet sind. Diese erhalten eine verbindliche Einstellungszusage. Mit der Einstellung für die Dauer des Studiums erfolgt automatisch auch die Zulassung zum Studium.
Sie haben Interesse?
Kontakt
SFZ CoWerk gGmbH
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